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Stoffentwicklungsförderung
Infos
💰 Fördersumme: Treatmentförderung: 10.000 €, Drehbuchförderung: 30.000 € 🗓️ Antragsfristen: 28.10.2025 – 11.11.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich, mind. 5 Werktage vor Einreichschluss), Treatmeneinreichung: laufend Entscheidungstermin: 04.02.2026 👥 Antragsberechtigt: Autor*innen mit
Infos
💰 Fördersumme: Treatmentförderung: 10.000 €, Drehbuchförderung: 30.000 €
🗓️ Antragsfristen: 28.10.2025 – 11.11.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich, mind. 5 Werktage vor Einreichschluss), Treatmeneinreichung: laufend
Entscheidungstermin: 04.02.2026
👥 Antragsberechtigt: Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen, die bereits die Verfilmungsvorlage für einen realisierten programmfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm verfasst oder hierbei Regie geführt haben oder bei Antragstellung bereits mit Autorinnen oder Autoren zusammenarbeiten
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Drehbuch- und Stoffentwicklungsförderung der Hessen Filmförderung unterstützt die Entwicklung filmischer Stoffe.
Ziel ist es, Autorinnen und Produzentinnen in frühen Phasen der Stoffentwicklung zu fördern und hessische Talente zu etablieren.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in einer maximalen Höhe von 10.000 Euro für die Treatmentförderung, und 30.000 Euro für die Drehbuchförderung.
IM DETAIL
Wenn die Nutzungsrechte an den Ergebnissen einer Stoffentwicklungs-, Produktionsvorbereitungs- oder (Talent-) Paketförderung an Dritte abgetreten werden oder der Stoff verfilmt wird, muss die empfangene Fördersumme innerhalb von sechs Monaten nach der Abtretung oder dem Drehbeginn vollumfänglich an die HFM zurückerstattet werden. Bei der Einbringung in eine Koproduktionsgemeinschaft zählt der Drehbeginn, nicht der Zeitpunkt der Abtretung. Die Rückzahlungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Vertragsabschluss mit der HFM.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Eigenanteil:
Ein angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten soll erbracht werden. Dieser kann wie folgt dargestellt werden:
• Eigenmittel (Eigene Barmittel, Crowd-Funding, Sponsoring Barmittel)
• Fremdmittel (unbedingt rückzahlbare Darlehen Dritter)
• Rückgestellte Eigenleistungen (z.B. eigenes Drehbuchhonorar, keine Sachleistungen)
Rückzahlungen: Bedingt rückzahlbare Darlehen sind im Erfolgsfall zurückzuerstatten
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erstellung von Treatment oder Drehbuch
• Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener Höhe
• Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
• Kosten für Recherche und Archiv
• Reisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss mit der Stoffentwicklung zusammenhängen
• Übersetzungskosten
• Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
• Honorar für dramaturgische Beratung
• Kosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
• Synopsis sowie Kurzbeschreibung des Projekts (nicht länger als eine DIN A4 Seite)
• Writer‘s Note/Director‘s Note (pro Note nicht länger als zwei DIN A4 Seiten)
• Exposé (maximal 15 Seiten) bei Dokumentarfilm bzw. Treatment bei fiktionalen Stoffen (15 bis 20 Seiten bei Spielfilmen, 25 bis 30 Seiten bei Serien) oder Drehbuch bei Antrag auf Drehbuchweiterentwicklung
• Bei Drehbuchweiterentwicklung: aktuelle Drehbuchfassung sowie Überblick zur geplanten Weiterentwicklung
• Ausgearbeitete Szene
• ggf. LoI von Produzenten*innen
• bei TV- oder Serien-Drehbüchern: sollte ein LoI eines Senders bzw. von VoD-Anbieter*innen vorhanden sein, können diese ebenfalls eingereicht werden
• Selbsterklärung zur Rechtesituation inkl. Darstellung der Rechtekette (Auskunft über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte, sowie ggf. Information zu Autor*innenverträgen)
• Kalkulation der Stoffentwicklung
• Kurze Begründung zum Hessenbezug
• Bio-/Filmografie der Autor*innen sowie der ggf. der Produzent*innen
• Entwicklungsplan Stoffentwicklung
BESONDERHEITEN
Ein Hessen-Effekt ist nicht zu erbringen.
Eine Verwendung der Fördersumme in Hessen ist jedoch wünschenswert.
KONTAKT
📍 Hessen Film & Medien GmbH
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
📧 wagner@hessenfilm.de
📞 069 15 32 404 75
📞 069 15 32 404 85
🌐 https://www.hessenfilm.de/stoff-projekt-entwicklung
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