Treatment- & Drehbuchförderung (Spiel- Dokumentar- und Kinderfilm)

KategorieFilmförderung14aprGanztägigTreatment- & Drehbuchförderung (Spiel- Dokumentar- und Kinderfilm)Förderebene: Bundesweit | Summe: 40.000 € | Antragsdeadline: 14.04.2026 AnbieterFilmförderungsanstalt FFABereichDrehbuchArt der ProuduktionDokumentarfilm,Kinderfilm,SpielfilmRegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 40.000 € (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

🗓️Antragsfrist: 14.04.2026 – Entscheidungssitzung: 22./23. Juni 2026

👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Treatment- und Drehbuchförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt Autor*innen bei der Entwicklung von Filmstoffen für programmfüllende Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme.

Gefördert werden Exposés, Treatments oder Drehbücher, die das Potenzial haben, zu herausragenden, originellen und kulturell relevanten Filmwerken zu werden.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.


IM DETAIL

  • Ziel: Unterstützung der kreativen und strukturellen Stoffentwicklung – von der ersten Idee bis zur Drehbuchfassung.

  • Förderhöhe: bis zu 40.000 € pro Projekt.

  • Laufzeit der Maßnahme: i. d. R. 12 Monate, Verlängerung auf Antrag möglich.

  • Art der Förderung: Zuschuss (nicht rückzahlbar).

  • Kombinationsmöglichkeiten: Anschlussförderung für Weiterentwicklung (z. B. Produktionsvorbereitung) möglich.

  • Voraussetzung: Die Stoffe sollen eine deutliche kulturelle und künstlerische Prägung aufweisen und für eine Kinoauswertung bestimmt sein.

  • Antragsvoraussetzungen: Autor*innen müssen über eine nachweisbare professionelle Vorleistung verfügen (s. u.).


ANTRAGSBERECHTIGT SIND AUTOR*INNEN, DIE VOR ANTRAGSTELLUNG MINDESTENS:

  • ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder ein Serienformat,

  • oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt haben,

  • oder ein Theaterstück, Roman oder langes literarisches Werk außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben,

  • oder für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert waren,

  • oder mit einer/m Hersteller*in zusammenarbeiten, die/der die Verfilmung des Projekts anstrebt.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Erstellung und Ausarbeitung von Exposés, Treatments oder Drehbüchern

Recherche, Stoffanalyse, dramaturgische Beratung

Entwicklung visueller Konzepte oder Charakterbeschreibungen

Zielgruppen- und Marktanalysen im Kontext der Stoffentwicklung

Kreative Weiterentwicklung bestehender Stoffideen


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Die Förderung richtet sich ausschließlich an Autor*innen (nicht an Produktionsfirmen).

  • Anträge können einzeln oder in Kooperation mit Produzent*innen gestellt werden.

  • Das Projekt muss eigenständig vom Autor/der Autorin entwickelt werden können.

  • Der Stoff muss für eine Kinoauswertung konzipiert sein.

  • Fördermittel dürfen nicht rückwirkend beantragt werden.

  • Geförderte Stoffe müssen innerhalb der Frist fertiggestellt werden.

  • Geförderte Autorinnen bleiben Inhaberinnen der Rechte am Werk.

  • Ökologische Standards sind auch für Entwicklungsphasen einzuhalten (z. B. nachhaltige Meetings, Papierverzicht).


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Anschreiben (persönliche Vorstellung des Projekts an die Jury)

  • Exposé oder Treatment (5–12 Seiten, Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5)

  • Inhaltsangabe (1 Seite, Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5)

  • Dialog- oder Beispielszene (3–7 Seiten)

  • Autor*innenkommentar (Gedanken zur Ausgestaltung, Vision, Zielgruppe etc.)

  • Freiwillige Unterlagen: Sichtungslinks, Moodboards, Teaser

  • Erklärung zu den Rechten am Stoff

    • Nachweis über Urheberschaft oder Verfilmungsrechte

    • Optionierungsvertrag oder schriftliche Rechteerklärung

  • Rechtenachweis bei literarischer Vorlage

  • Lebenslauf und Filmografie der Autor*innen (ggf. inkl. Auszeichnungen)

  • Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Kinostart, Verlagsauskunft, IMDB-Screenshot, Festivalnachweis)

  • ggf. Erklärung oder Filmografie der Hersteller*innen (bei Kooperation)


BEWERTUNGSKRITERIEN

  • Originalität und künstlerische Qualität des Stoffes

  • Dramaturgische Struktur und narrative Stärke

  • Gesellschaftliche und kulturelle Relevanz

  • Realisierbarkeit und Marktpotenzial

  • Professionalität und bisherige Leistungen der Autor*innen


NACH DER FÖRDERZUSAGE

  • Auszahlung in zwei Raten (50 % bei Beginn, 50 % nach Abgabe des Zwischenstands)

  • Nach Abschluss: Abgabe des finalen Treatments oder Drehbuchs

  • Verwendungsnachweis und Feedbackbericht erforderlich

  • Möglichkeit zur Antragstellung auf Anschlussförderung


KONTAKT

Jule Wolff

Teamleitung Drehbuch- & Entwicklungsförderung

📞 +49 30 27577 – 426

📧 drehbuch@ffa.de

📍 Filmförderungsanstalt (FFA)

Große Präsidentenstraße 9

10178 Berlin

🌐 www.ffa.de/jurybasierte-foerderung-treatment-drehbuch.html

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