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This is a repeating event1. juli 2026 12:431. september 2026 12:43
Treatmentförderung
Infos
💰 Fördersumme: Treatmentförderung: 10.000 €🗓️ Antragsfristen: laufend 👥 Antragsberechtigt: Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen, die bereits die Verfilmungsvorlage für einen realisierten programmfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm
Infos
💰 Fördersumme: Treatmentförderung: 10.000 €
🗓️ Antragsfristen: laufend
👥 Antragsberechtigt: Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Hessen, die bereits die Verfilmungsvorlage für einen realisierten programmfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm verfasst oder hierbei Regie geführt haben oder bei Antragstellung bereits mit Autorinnen oder Autoren zusammenarbeiten
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Drehbuch- und Stoffentwicklungsförderung der Hessen Filmförderung unterstützt die Entwicklung filmischer Stoffe.
Ziel ist es, Autorinnen und Produzentinnen in frühen Phasen der Stoffentwicklung zu fördern und hessische Talente zu etablieren.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in einer maximalen Höhe von 10.000 Euro für die Treatmentförderung.
IM DETAIL
Wenn die Nutzungsrechte an den Ergebnissen einer Stoffentwicklungs-, Produktionsvorbereitungs- oder (Talent-) Paketförderung an Dritte abgetreten werden oder der Stoff verfilmt wird, muss die empfangene Fördersumme innerhalb von sechs Monaten nach der Abtretung oder dem Drehbeginn vollumfänglich an die HFM zurückerstattet werden. Bei der Einbringung in eine Koproduktionsgemeinschaft zählt der Drehbeginn, nicht der Zeitpunkt der Abtretung. Die Rückzahlungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Vertragsabschluss mit der HFM.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Eigenanteil:
Ein angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten soll erbracht werden. Dieser kann wie folgt dargestellt werden:
• Eigenmittel (Eigene Barmittel, Crowd-Funding, Sponsoring Barmittel)
• Fremdmittel (unbedingt rückzahlbare Darlehen Dritter)
• Rückgestellte Eigenleistungen (z.B. eigenes Drehbuchhonorar, keine Sachleistungen)
Rückzahlungen: Bedingt rückzahlbare Darlehen sind im Erfolgsfall zurückzuerstatten
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erstellung von Treatment oder Drehbuch
• Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener Höhe
• Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
• Kosten für Recherche und Archiv
• Reisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss mit der Stoffentwicklung zusammenhängen
• Übersetzungskosten
• Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
• Honorar für dramaturgische Beratung
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
• Projektbezogene Bankverbindung
• Anschreiben/Writer`s Note mit Angaben zur Stoffidee und Publikumsrelevanz
• Exposé (3-5 Seiten)
• Ggf. Visualisierungshilfen (insbes. bei Dokumentarfilmvorhaben)
• Selbsterklärung zur Rechtesituation inkl. Darstellung der Rechtekette (Auskunft über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte, Information über Regie- und Autor*innenverträge inkl. Informationen zu den entsprechenden Gagen), evtl. Info zu Koproduktionsverträgen, evtl. Info über Verleih- und Vertriebsverträge bzw. Verträge mit einem Sender inkl. Aufteilung der Territorien).
• Bio-/Filmografie der Autor*innen
BESONDERHEITEN
Ein Hessen-Effekt ist nicht zu erbringen.
Eine Verwendung der Fördersumme in Hessen ist jedoch wünschenswert.
KONTAKT
📍 Hessen Film & Medien GmbH
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
📧 wagner@hessenfilm.de
📞 069 15 32 404 75
📞 069 15 32 404 85
🌐 https://www.hessenfilm.de/stoff-projekt-entwicklung
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