💰 Fördersumme: 40.000 €
🗓️ Antragsfristen: 21.07.2026 – 04.08.2026
👥 Antragsberechtigt: Selbständige und Unternehmen sowie Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine), die gewerbsmäßig die Vermarktung von Filmen,
Serien oder sonstigen audiovisuellen Inhalten betreiben, Produzent*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Es wird der Verleih von Filmen gefördert, die zur Entwicklung der europäischen Filmkultur beitragen und von besonderem filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse für Hessen sind. Dies trifft insbesondere auf Filmproduktionen zu, die durch Hessen unterstützt wurden.
IM DETAIL
Antragsberechtigt sind Selbständige, Unternehmen und Körperschaften (wie zum Beispiel eingetragene Vereine), die gewerblich Filme, Serien oder andere audiovisuelle Inhalte vermarkten. In bestimmten Fällen können auch Produzentinnen und Produzenten antragsberechtigt sein.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Rückzahlung:
• Mindestens 100 % des gewährten Förderbetrages müssen in Hessen verwendet werden („Hessen-Effekt“).
• Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt aus den Verwertungserlösen, die den Fördernehmerinnen und Fördernehmern zustehen.
• Abdeckung der im Darlehensvertrag festgelegten, nicht aus Fördermitteln finanzierten Verleih- und Vertriebskosten sowie Verleih- und Vertriebsgarantien erfolgt vor der Rückzahlung.
• Die Rückzahlungsverpflichtung endet fünf Jahre nach dem Kinostart des Films.
Darlehen, o.ä.:
• Die Förderung des Verleihs wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt.
• In bestimmten Einzelfällen kann die Förderung des Vertriebs auch als Zuschuss gewährt werden, wenn der wirtschaftliche Erfolg zur Rückführung des • • Darlehens nicht erwartet werden kann, aber dennoch eine Förderung erforderlich ist.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Verleih und Vertrieb von Kinofilmen
KONTAKT
📍 Hessen Film & Medien GmbH
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
📧 marschner@hessenfilm.de
📞 069 15 32 404 70
🌐 https://www.hessenfilm.de/stoff-projekt-entwicklung