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💰 Fördersumme: bis zu 100.000 € (Zuschuss zur Projektentwicklung) 🗓️ Antragsfrist: 01. Juni 2025 👥 Antragsberechtigt: Filmemacher*innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen
💰 Fördersumme: bis zu 100.000 € (Zuschuss zur Projektentwicklung)
🗓️ Antragsfrist: 01. Juni 2025
👥 Antragsberechtigt: Filmemacher*innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen
Das Wim Wenders Stipendium wird gemeinsam von der Film- und Medienstiftung NRW und der Wim Wenders Stiftung vergeben.
Es fördert innovative, kreative und visuell herausragende Filmprojekte von Filmemacher*innen, die eine originelle dokumentarische oder fiktionale Idee verfolgen.
Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die eine eigenständige filmische Handschrift, ästhetische Innovation und technische Experimentierfreude zeigen.
Gefördert werden Entwicklung, Vorbereitung oder kreative Umsetzungsschritte von Filmvorhaben mit künstlerischer Strahlkraft.
Das Stipendium wird jährlich vergeben.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 € pro Projekt.
Das Stipendium soll die weitere künstlerische und technische Entwicklung eines Projekts ermöglichen.
Gefördert werden sowohl fiktionale als auch dokumentarische Formate, die durch ihre visuelle Kraft und innovative Erzählweise überzeugen.
Eine Bewerbung ist einzeln oder im Team möglich.
Die Jury besteht aus Vertreterinnen der Film- und Medienstiftung NRW, der Wim Wenders Stiftung sowie externen Expertinnen.
• Entwicklung visueller und erzählerischer Konzepte
• Recherche- und Vorbereitungsmaßnahmen
• Testdrehs, Visualisierungen oder technische Entwicklungsarbeiten
• Innovative dokumentarische und fiktionale Filmprojekte (Kurzfilm, Langfilm, Hybridformen)
• Projekte mit künstlerischem, gesellschaftlichem oder medienübergreifendem Ansatz
Visuelles und erzählerisches Konzept des Projekts
Kostenplan / Budgetübersicht
Audiovisuelle Regie-Referenz (z. B. früheres Werk oder Kurzfilm)
Kurzer Videopitch zur Vorstellung der Projektidee
(Optional) Moodboard, Drehbuchentwurf oder Projektbeschreibung
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Das Stipendium ist zweckgebunden und muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums genutzt werden.
Nach Abschluss der Förderung ist ein Sachbericht einzureichen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Cher Zimmerer
Referentin Development – Film- und Medienstiftung NRW
📞 +49 221 260 30 330
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